Rechtsprechung
BFH, 30.04.1981 - VI R 123/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 14.02.1980 - VI R 218/77
Anerkennung von Aufwendungen für eine Kurreise als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus BFH, 30.04.1981 - VI R 123/80
Zum Nachweis dieser Voraussetzungen ist es erforderlich, daß der Steuerpflichtige ein vor Antritt der Kur ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis vorlegt oder seine Kurbedürftigkeit vor Kurantritt im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens feststellen läßt (so auch BFH-Urteil vom 14.2.1980 VI R 218/77).
- BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht …
Dieser Gefahr kann der Steuerpflichtige entgehen, wenn er vor Beginn der Behandlung auf eigene Initiative ein amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis einholt oder im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 155 FGO i.V.m. §§ 485 ff. der Zivilprozessordnung die medizinische Indikation der Heilbehandlung feststellen lässt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295, und vom 30. April 1981 VI R 123/80, juris).